Verbraucher­informationen

Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens  (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung mit Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des REMSTALWERKs betreffen, sind zu richten an:

REMSTALWERK GmbH & Co. KG
Stuttgarter Straße 85
73630 Remshalden
Telefon: 0800 0542 542
Fax 07151 36971-21
E-Mail: info@remstalwerk.de

Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
101 17 Berlin
Telefon: 030 2757240-0
Fax: 030 2757240-69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen:

Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 030 22480-500
Internet: www.bundesnetzagentur.de
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Das REMSTALWERK nimmt derzeit für alle vom REMSTALWERK angebotenen Leistungen nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des § 36 VSBG teil, sofern es sich nicht um Streitigkeiten über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie nach § 111b EnWG handelt.