EnBW erhöht Strompreise in der Grundversorgung: Viele betroffen, ohne es zu wissen

Was bedeutet eigentlich „Grundversorgung“? Und wie erkennt man, dass man diesen Strom-„Tarif“ nutzt? Spannende Fragen, die aufgrund der Strompreiserhöhung zum 1. April 2024 aktueller nicht sein könnten. Denn die Preiserhöhung macht sich deutlich im Geldbeutel bemerkbar: Der Arbeitspreis steigt von 37,31 auf 41,71 Cent je Kilowattstunde und der Grundpreis von 141,96 auf 209,04 Euro im Jahr. Wenn Sie beispielsweise 3500 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, müssen Sie dafür künftig 221,08 € mehr bezahlen.

Die Grundversorgung ist ein sinnvoller Mechanismus, der die Energieversorgung sicherstellt. Zieht man beispielsweise um und verbraucht Strom in der neuen Wohnung, ohne einen Vertrag mit einem Lieferanten abzuschließen, landet man automatisch in der Grundversorgung. Sie ist aber nur als Übergangslösung gedacht. Wer sich nicht um einen Lieferantenwechsel kümmert, bleibt trotzdem dauerhaft in der Grundversorgung. Und bezahlt deutlich mehr für Strom, als man müsste. Ein Blick in Ihre Stromabrechnung schafft Klarheit: kommt Ihre Abrechnung vom hiesigen Grundversorger, der EnBW GmbH, und enthält sie die Tarifbezeichnung „Komfort“, befinden Sie sich in der Grundversorgung und sind von der Preiserhöhung zum 1. April. betroffen.

Die einfache Lösung lautet, die Grundversorgung bis zum 31. März zu kündigen. Wir sorgen für einen reibungslosen Wechsel. Lassen Sie sich bei Interesse persönlich beraten und mit einem Vergleichsangebot Ihren Preisvorteil beim REMSTALWERK aufzeigen. Faire Preise, die regionale Verwurzelung und feste Ansprechpartner vor Ort zeichnen uns aus.

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